die erforderlichen Leistungen von der Erkundung über die Erstellung von Gutachten bis zur baubegleitenden Beratung und Durchführung von Kontrollprüfungen. Insbesondere unterstützen wir dabei private Auftraggeber, Unternehmen, Landesbetriebe und Kommunen im Bereich Erd-, Grund-, Leitungs- und Straßenbau.
Ist ein Boden für das geplante Bauvorhaben geeignet? Wir beraten Sie kompetent in allen Fragen rund um die Eignung eines Untergrundes als Baustoff oder Tragwerk für den Bau von Gebäuden oder Straßen.
Unser Tätigkeitsfeld umfasst Bauwerksgründungen von Industrie- und Wohnbauten sowie den Straßen-, Kanal- und Leitungsbau. Schwerpunkte sind Baugrunduntersuchungen mit Gründungsberatung zu verschiedensten Gründungsvarianten von konventionellen Flachgründungen bis hin zu Spezialtiefgründungen, Grundbruch-, Setzungs- und Bettungsmodulberechnungen sowie Standsicherheitsbetrachtungen nach EC 7 von Dämmen, Regen- und Hochwasserrückhaltebecken („Kleine Talsperren“).
Weiterhin gehören Verdichtungskontrollen auf Baustellen im Rahmen der Fremd-, Eigenüberwachung und unabhängigen Kontrollprüfungen, z.B. in Form von Rammsondierungen sowie statischen und dynamischen Plattendruckversuchen zu unserem Tagesgeschäft.
Das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) ist die Grundlage für die Erkundung, Bewertung und Sanierung von Altlastenstandorten und Altablagerungen in Deutschland. Der Bauherr trägt das Baugrundrisiko und hat den Baugrund im Zuge seiner Planungen auch auf Umweltbelastungen zu untersuchen (VOB Teil A bzw. ATV DIN 18300).
Im Auftrag unserer Kunden führen wir Altlastenerkundungen und Gefährdungsabschätzungen durch. Die im Regelfall in einem abgestuften Vorgehen zu erbringenden Leistungen reichen von der historischen Recherche, über ggf. erforderliche orientierende und detaillierte Sanierungsuntersuchung, über die Sanierungsplanung bis hin zur Sanierungsüberwachung und zum Sanierungsmonitoring.
Ein wesentlicher Bestandteil stellt heute das Entsorgungs- und Verwertungsmanagement mit Beprobungen von Haufwerken und Deklarationsanalysen nach TR LAGA, Deponieverordnung und der mit Wirkung zum 01.08.2023 in Kraft getretenen Ersatzbaustoffverordnung (kurz EBV) dar.
Ferner sind heute vor dem Abbruch oder dem Umbau von Gebäuden möglicherweise vorhandene Schadstoffe in der Bausubstanz zu erfassen. Ziel dieser Schadstofferfassung ist ein geordneter Rückbau der Bausubstanz mit einer getrennten Erfassung und Entsorgung schadstoffhaltiger Baustoffe. Dies ermöglicht es, die Abbruch- und Umbauarbeiten zügig und kostengünstiger durchzuführen.
Das Grundwasser stellt ein wichtiges Schutzgut mit hoher gesellschaftspolitischer Bedeutung dar. Es wird als Trink- und Brauchwasser und zunehmend auch thermisch genutzt (Geothermie). Wir bieten Ihnen hydrogeologische Begutachtungen, Erkundungen, Messtellenbau, Monitoring mit Datenloggern und Versickerungsuntersuchungen zu hydrogeologischen Fragestellungen an.
Eine zunehmende Bedeutung gewinnt die Beurteilung der Schutzfunktion der oberflächennahen Deckschichten und der hydrogeologischen Standortverhältnisse im Hinblick auf eine Gefährdungsabschätzungen für das Schutzgut Grundwasser.
Bachelor / Master Geowissenschaften bzw. Bauingenieurwesen Geotechniker / Baustoffprüfer (m/w/d)
Kontakt: Herr Thilo Born,
E-Mail: born@kaiser-geotechnik.de